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Familientherapie




Definition:

Unter dem Begriff der Familientherapie verstehen wir eine intensive Elternarbeit auf dem Hintergrund einer systemischen lösungs- und zielorientierten Sichtweise.

 

Grundwerte:

Eine wertschätzende, akzeptierende und auf Ressourcen aufbauende Haltung der/des Therapeuten/in liegt dieser Arbeit zugrunde.

 

Voraussetzung:

- Die Bereitschaft der Familie oder auch einzelner Familienmitglieder, sich mit dem eigenen Familiensystem auseinander zu setzen, sich auf Veränderungen einzulassen und aktiv mitzuarbeiten.

- Zustimmung des Jugendamtes, die Maßnahme konzeptionell und finanziell mitzutragen und im Hilfeplan festzuschreiben.

 

Ziele:

Die Ziele werden mit und für die Einzelperson und das gesamte Familiensystem erarbeitet und können Themen wie Auflösung von Koalitionen und Triangulationen, Rollenklärungen der Familienmitglieder, Entwicklung kongruenter Kommunikation usw. beinhalten.

Im stationären Bereich ist die Zukunftsperspektive der Gesamtfamilie im Zusammenhang mit dem stationär untergebrachten Familienmitglied zu berücksichtigen.

 

Methoden zur Verwirklichung der Ziele:

- Familiendiagnostik (Genogramm)

- Skulpturarbeit

- Teilearbeit

- Lebensfluss

- Ambivalenzarbeit

- Körperarbeit

- Arbeit mit Trancen

- Familienrekonstruktion

- Interviewtechniken

 

Fachlichkeit:

Diese Arbeit wird von Mitarbeiter/innen des pädagogischen Fachdienstes mit der Zusatzqualifikation Familientherapeut/in geleistet.