Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Als grundlegende Kinderrechte gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
- Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf Freiheit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugenddorfes St. Anton in Riedenberg wollen die Kinderrechte ernst nehmen und darauf achten, dass sie umgesetzt werden.